Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Maßanfertigungen

§ 1 Geltungsbereich und Zweck
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die individuelle Maßanfertigung von Hüten und Kopfbedeckungen, die zwischen dem Handwerksbetrieb [Ihr Name/Firmenname](nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden geschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss und Anzahlung

Die Anfrage des Kunden zur Erstellung eines maßgefertigten Hutes stellt ein unverbindliches Angebot dar.
Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt erst und ausschließlich mit dem Eingang einer Anzahlung in Höhe von 200,00 EUR auf dem Konto des Anbieters zustande. Erst mit Erhalt dieser Zahlung wird aus der Anfrage eine verbindliche Bestellung, und die Materialbeschaffung wird eingeleitet.

§ 3 Lieferzeiten, US-Import und Werkstattplanung

Aufgrund der Exklusivität der Materialien werden die benötigten Hutrohlinge individuell aus den USA importiert. Die Lieferzeit für eine Maßanfertigung beträgt daher bis zu einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Anzahlung.
Der Anbieter hat keinen Einfluss auf unvorhersehbare Verzögerungen beim Transport, auf dem Versandweg oder bei der Zollabwicklung in Bezug auf die Rohstoffe aus den USA.
Die Fertigstellung der Aufträge in der Werkstatt erfolgt in chronologischer Reihenfolge nach dem Auftragseingang (bzw. dem Datum des Anzahlungseingangs). Ein Anspruch des Kunden auf bevorzugte Behandlung oder die Nennung eines tagesgenauen Liefertermins innerhalb des vereinbarten Jahres besteht nicht.

§ 4 Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts
Da es sich bei den hergestellten Hüten um Waren handelt, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Bestimmung oder Auswahl durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht oder Stornierungsrecht des Kunden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ein einseitiger Rücktritt des Kunden aufgrund der vertraglich vereinbarten Wartezeit ist ausgeschlossen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Der verbleibende Restbetrag des Gesamtkaufpreises (abzüglich der geleisteten Anzahlung von 200,00 EUR) wird mit der Fertigstellung des Hutes und vor Übergabe oder Versand zur Zahlung fällig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
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